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Was ist eine Ewigkeitstiftung Spenden/Zustiftungen Wie können Sie die HGB-Stiftung unterstützen

Die Hans Günter Brauch Stiftung für Frieden und Ökologie im Anthropozän (HGBS) wurde am 25. Mai 2020 vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt und im Juni 2020 erkannte das Finanzamt Mosbach die Stiftung als gemeinnützig an.

Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Sie finanziert ihre gemeinnützigen Zwecke aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und privaten Spenden. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Diese Stiftung ist auf Ewigkeit angelegt. Der Stiftungsvorstand ist rechtlich verpflichtet, das Stiftungskapital zu erhalten und zu erhöhen, um so längerfristig die Verwirklichung der Stiftungszwecke zu ermöglichen.

Stiftungsverzeichnis/
Transparenzregister/LEI

Die HGB-Stiftung ist aufgeführt in dem

  • Stiftungsverzeichnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe in Baden Württemberg
  • dem deutschen Transparenzregister und
  • dem internationalen LEI
Prospekt (Flyer) zur Stiftung

Hier erhalten Sie einen Flyer zur HGB-Stiftung für Frieden und Ökologie im Anthropozän.

Querverweise zur HGB- Stiftung
auf dieser Webseite
  • HGB-Stiftung
  • Die Stiftungssatzung (8.5.2020)
  • Die Stiftungsurkunde (25.5.2020)
  • Mitglieder des Stiftungsvorstands
Wie kann ich die Stiftung unterstützen?

Sie können den Stiftungszweck finanziell unterstützen durch:

  • Spenden, wofür Sie eine Spendenquittung erhalten;
  • Zustiftungen (in den Stiftungsstock) zu Lebzeiten; Vermächtnisse (in den Stiftungsstock) durch ein Testament.
Durch eine Zustiftung werden Sie Stifter!

Bei einer Zustiftung geht Ihre Zuwendung dauerhaft in den Stiftungsstock ein.

  • Der Mindestbetrag einer Zustiftung beträgt 1.000 €. Die Verwendung der Erträge erfolgt nach der Satzung aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsvorstands.
  • Bei Zustiftungen ab 10.000 € können Sie die Erträge Ihrer Zustiftung in Zukunft für den Schülerpreis oder den Wissenschaftspreis zuwenden lassen.

Für Zustiftungen erhalten Sie vom Stiftungsvorstand eine Bescheinigung, womit Sie die Summe der Zustiftung zu den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen steuerlich beim Finanzamt geltend machen können.

Über die Stiftung informieren wir Sie persönlich:

PD Dr. Hans Günter Brauch, geschäftsführender Vorsitzender, Stiftungsvorstand der Hans Günter Brauch Stiftung für Frieden und Ökologie im Anthropozän (HGBS),
Alte Bergsteige 47, 74821 Mosbach,
Tel.: 49-6261-12912, Fax 49-6261-15695

Email
Englischsprachige Webseite zum Wissenschaftspreis der HGBS

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen

Sparkasse Neckartal-Odenwald, Mosbach, IBAN: DE04 6745 0048 1001 6377 41

  • Die HGB-Stiftung finanziert ihre Ziele und Zwecke durch die Erträge des Stiftungskapitals, durch Spenden von Privatpersonen und Unternehmen sowie durch öffentliche Zuwendungen für spezifische Aufgaben.
  • Die HGB-Stiftung ist seit Juli 2020 vom Finanzamt in Mosbach als gemeinnützig anerkannt.
  • Sie kann Spendenquittungen und Bescheinigungen über Zustiftungen ausstellen.
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